Lautenbacher

Unterrichtsangebot Medizinische Informatik

Dr. med. Heinrich Lautenbacher



Schwerpunkt Medizin im Bachelorstudium der Informatik


Wichtiger Hinweis!

Wir können leider bis auf Weiteres keine Studierenden für den Schwerpunkt Medizin aufnehmen.


Grundsätzliches

Im Bachelorstudium der Informatik an der Universität Tübingen können Studierende schon seit langem ein Schwerpunktfach wählen.

Seit der Prüfungsordnung PO 2021 besteht für den BSc Informatik allerdings keine Verpflichtung mehr, einen Schwerpunkt zu belegen. Im Modulhandbuch heißt es:

"In Ihrer Prüfungsordnung kann das Modul INFM1710 „Schwerpunkt (übK)” wahlweise als Alternative zum Modul INFM6110 „übK (Studium Professionale, überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen, übK)“ gewählt werden (siehe auch Modulhandbuch). Bitte beachten Sie dabei, dass das Modul INFM1710 benotet ist und die Modulnote in die Berechnung der Abschlussnote einfließt, wohingegen das Modul INFM6110 nicht in die Berechnung der Abschlussnote einfließt."

Das Angebot an wählbaren Schwerpunkten ist in Tübingen sehr breit gefächert (z.B. Mathematik, Physik, Biologie, Geologie, Rechtswissenschaften usw.) und zu diesen Schwerpunkten zählt auch die Medizin.

Medizin und Informatik

Alle deutschen Krankenhäuser, Arztpraxen sowie weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland nutzen eine computerunterstützte Informationsverarbeitung. Folgende Anwendungsbereiche sind besonders wichtig:

Im Schwerpunkt Medizin werden Grundkenntnisse in ausgewählten medizinischen Fachdisziplinen vermittelt, damit die Studierenden sich mit Ärzten und Pflegekräften verständigen und in deren Anwendungsbereichen soweit orientieren können, wie es für die Planung, Entwicklung und Implementierung von IT-Lösungen erforderlich ist.

Schwerpunkt Medizin im Bachelorstudium

Das Modulhandbuch der informatischen Bachelorstudiengänge vom 9. Juli 2021 vereinheitlicht den Umfang für alle Schwerpunkte auf 18 Leistungspunkte (LP) und einer Präsenzzeit von 12 Semesterwochenstunden (SWS).

Es ist der Besuch von Präsenzveranstaltungen im Umfang von mindestens zwölf SWS (Semesterwochenstunden) durch Bescheinigungen nachzuweisen; davon müssen mindestens acht SWS benotet sein, ist die erfolgreiche Veranstaltungsteilnahme an eine Leistungskontrolle geknüpft, ist auch deren Note vorzulegen. Dies entspricht einschließlich des geforderten Selbststudiums in Form der Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsveranstaltungen den geforderten 18 Leistungspunkten (Anmerkung: 180 Stunden Präsenzzeit + 360 Stunden Selbststudium = 540 Stunden Arbeitsaufwand).

Pflichtveranstaltungen sind Medizinische Terminologie (2 SWS), Physiologie (mindestens 3 SWS) und Anatomie (mindestens 3 SWS), ergänzt durch Wahlpflichtveranstaltungen, z.B. die Seminare "Medizinische Informationsstrukturen", "Krankenhausinformationssysteme", "Medizinische Physik I+II" usw.

Die Gesamtnote für den Schwerpunkt Medizin berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der benoteten Einzelleistungen, gewichtet mit der entsprechenden Anzahl an Semesterwochenstunden.

Teilnahme am Schwerpunkt Medizin

WICHTIG!
Die maximale Teilnehmerzahl am Schwerpunkt Medizin wird von der Medizinischen Fakultät gemäß der freien Kapazitäten festgesetzt. Deshalb ist für die Studierenden eine Beantragung auf Teilnahme beim Ansprechpartner (s.u.) und die Genehmigung vor Beginn des Schwerpunktstudiums verpflichtend!


Die Studierenden müssen sich jedes Semester als Teilnehmer in den Kurs "Schwerpunkt Medizin" im Ilias eintragen, denn nur so erhalten Sie aktuelle Informationen. Der Zugang über Ilias erfolgt immer über folgenden Link-Pfad:

"[Zutreffendes Semester] » Medizinische Fakultät » Humanmedizin Staatsexamen » Klinischer Studienabschnitt » Medizinische Biometrie » Schwerpunkt Medizin im Informatikstudium"

Schweigepflicht der Studierenden

Studenten der Informatik mit Schwerpunkt Medizin müssen eine Schweigepflichtserklärung abgeben; andernfalls werden sie zu den Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät nicht zugelassen. Um Probleme zu vermeiden, bitten wir Sie, diese Schweigepflichtserklärung (PDF-Vorlage bei Dr. Lautenbacher erhältlich) zu unterschreiben und Dr. Lautenbacher (Anschrift siehe unten) zukommen zu lassen (nicht digital, sondern in Papierform mit Originalunterschrift).




Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

Dr. med. Heinrich Lautenbacher
Medizinische Fakultät und
Universitätsklinikum Tübingen
c/o Geschäftsbereich IT
Tel. 07071/29-85070
E-Mail:


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